Therapieablauf

Wer verordnet Ergotherapie?

Ergotherapie wird ärztlich verordnet, z.B. von Hausärzt*innen, Orthopäd*innen oder Neurolog*innen.

Rezepte müssen innerhalb von 28 Tage eingelöst werden.

Lassen Sie sich von Ihrer Ärzt*in beraten.

Wer trägt die Kosten Ihrer Ergotherapie?

Gesetzlich versicherte Patient*innen bekommen den großen Teil der Ergotherapiekosten von der Krankenkasse bezahlt.

 

Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten, es sei denn sie sind zuzahlungsbefreit. Kinder bis 18 Jahren sind immer zuzahlungsbefreit.

 

Wir beraten Sie gern bei der Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung!

 

Privatpatient*innen erhalten einen Kostenvoranschlag von uns, den Sie Ihrer Kasse zur Genehmigung vorlegen können. Sie benötigen dafür ein Privat-Rezept Ihre*r behandelnden Ärzt*in.

 

Zusatzleistungen, die Sie privat zahlen möchten, können Sie mit uns in einem Behandlungsvertrag vereinbaren.

Sie kommen mit einer Verordnung zu uns –      so geht es weiter:

Wir beginnen mit einem persönlichen Gespräch. Wir hören Ihnen zu, welche Schwierigkeiten Sie haben und welche Unterstützung Sie brauchen.

 

Gemeinsam legen wir Therapieziele fest und schlagen Ihnen passende Behandlungsmethoden vor.

 

In der Folge behandeln wir Sie ein bis drei Mal pro Woche in der Praxis oder auch bei Ihnen zu Hause.

 

Bei Bedarf stimmen wir uns mit Ihren sonstigen Therapeut*innen oder unterstützenden Personen ab.

 

Nach Ablauf der Verordnung verständigen wir uns über den Behandlungserfolg. Auch Ihr verordnender Arzt oder Ärzt*in erhält eine Rückmeldung und entscheidet über die weitere Behandlung.